Keine Haftung für ...
"Für Garderobe keine Haftung", "Keine Haftung für..." - solche Hinweise kann man oft lesen, aber wer muss eigentlich wann für was haften? Und wenn man einmal selbst für verursachte Schäden haften muss, wie kann man sich absichern?
Im folgenden sind die Gründe, weshalb jemand für den von ihm verursachten Schaden aufkommen muss tabellarisch aufgeführt.
Worterklärungen:
widerrechtlich: gegen das geltende Gestz verstoßend
fahrlässig: man hält sich nicht an die üblichen Vorsichtsmaßnahmen, obwohl man es eigentlich besser wissen müsste
vorsätzlich: mit Absicht
• Minderjährige unter 7 Jahren (siehe Geschäftsunfähigkeit) sind für angerichtete
Schäden nicht haftbar.
• Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren (siehe Geschäftsfähigkeit) sind für
angerichtete Schäden nur haftbar, wenn sie die erforderliche Einsicht besaßen,
d.h. wenn sie wissen müssten, welche Folgen ihr Handeln haben könnte.
• Volljährige (siehe Geschäftsfähigkeit) sind in der Regel voll für ihr Handeln
verantwortlich und somit auch voll haftbar.
• Aufsichtspflichtige Personen (Eltern, Lehrer, ...) sind haftbar,
wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Nach was richtet sich eigentlich die Höhe des Schadensersatzes, wenn ein Haftungsfall eintritt? - Im Prinzip ist es ganz einfach: Es gilt der Grundsatz der Naturalherstellung, d.h. es muss der Zustand hergestellt werden, der ohne den verursachten Schaden bestehen würde. Geldleistungen können z.B. bei Totalschaden, Wertminderung, Verdienstausfall oder als Schmerzensgeld gezahlt werden.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie man sich gegen selbst verursachten Schaden absichern kann. Heutzutage gibt es für jede Gelegenheit eine passende Versicherung. Ja nachdem, was abgesichert werden soll, sind folgende Versicherungen ratsam, manche sogar vorgeschrieben:
Private Haftpflichtversicherung:
Schnell ist es passiert: Man stößt im Laden an ein Regal - ein wertvolle Vase fällt auf den Boden und geht zu Bruch. Man ist in Eile und überquert eine Straße, ohne auf den Verkehr zu achten
- ein herannahender PKW weicht aus und fährt gegen einen Baum.
Für den entstandenen Personen- bzw. Sachschaden muss der Verursacher (also man selbst) haften. In solchen Fällen hilft eine private Haftpflichtversicherung. Versicherungsunternehmen bieten Verträge über eine bestimmte Versicherungssumme (Deckungssumme) entweder pauschal oder getrennt für Personen- und Sachschäden an. Versichert sind der Versicherungsnehmer selbst, sein Ehepartner und Kinder, so lange sie sich noch in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Die Versicherung übernimmt die Haftung bei:
• Personenschäden: Tod, Verletzungen, auch psychische Folgen
• Sachschäden: Beschädigung oder Vernichtung von fremden Sachen.
lm Falle eines Schadens sollte der Verursacher die Angelegenheit der Versicherung melden. Die Versicherung prüft dann die Berechtigung des Anspruchs. Dabei übernimmt sie die anfallenden Kosten.
Die Haftpflichtversicherungen gewähren keine Leistungen, wenn man den Schaden absichtlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
In der Bundesrepublik Deutschland sind über 50 Millionen Personenkraftwagen unterwegs. Dazu kommen noch Motorräder, Roller, Mopeds und Lkws. Die Risiken, die ein Verkehrsteilnehmer eingeht, sind
kaum kalkulierbar. Deshalb darf kein Kraftfahrzeug zum Verkehr zugelassen werden, wenn der Halter nicht zuvor eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Auch hier gibt es eine so genannte Deckungssumme, bis zu deren Höhe die Versicherung für Schäden aufkommt, die der Halter oder ein anderer berechtigter Fahrer einer fremden Person bzw. deren
Eigentum zufügt. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein bestimmter Mindestbetrag in unterschiedlicher Höhe für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Die Versicherer bieten Verträge mit pauschalen Deckungssummen oder in unbegrenzter Höhe an. Wer die fälligen Versicherungsprämien nicht bezahlt, verliert den Versicherungsschutz; ebenso wer sich
ohne Fahrerlaubnis bzw. unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ans Steuer setzt. Für selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug empfiehlt sich der Abschluss einer Teil- oder
Vollkaskoversicherung.
Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich neben der Deckungssumme vor allem nach den schadens- bzw. unfallsfreien Versicherungsjahren. Die Einstiegsprämie bei der Erstzulassung ist recht
hoch, kann aber durch unfallfreies Fahren von Jahr zu Jahr abgesenkt werden. - Der Versicherungsnehmer erhält einen Schadensfreiheitsrabatt.
Rechtsschutzversicherung
Manchmal ist die Rechtslage bei einem Verkehrsunfall oder die Schuldfrage bei einer privaten Haftungsangelegenheit unklar, sodass eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden muss. In
solchen Fällen springt die Rechtsschutzversicherung ein. Angeboten werden Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherungen oder eine Kombination - je nach Bedarf.
Wie bei der privaten Haftpflichtversicherung sind auch hier der Ehepartner und Kinder in Schul- und Berufsausbildung mitversichert. im Schadensfall trägt die Versicherung die Kosten für den
Rechtsschutzfall bis zur Höhe der Versicherungssumme und zwar für:
• die Beauftragung eines Rechtsanwalts nach freier Wahl
• Gerichtskosten, Zeugengelder usw.
• Gebühren für Sachverständige, die vom Gericht bestellt werden und für technische
Sachverständige in Verkehrsangelegenheiten.
Bußgelder und Geldstrafen muss der Betroffene selbst aufbringen. Keine Leistungen gibt es bei vorsätzlich begangenen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.