Partizipationsmöglichkeiten - Beispiele für Bürgerbeteiligung in der Europäischen Union
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Die Bürger der EU-Mitgliedsstaaten empfinden die Organe der Union häufig als sehr weit entfernt. Die EU ist eben auch eine Staatengemeinschaft, in der die Regierungsvertreter eine
wichtige Rolle spielen.
Ein erklärtes Ziel des Vertrags von Lissabon ist darum auch die Stärkung des Europäischen Parlaments als Vertreter aller Bürger. Außerdem sollen die nationalen Parlamente stärker einbezogen
werden. Durch eine eindeutige Festlegung der Zuständigkeiten soll die europäische Bürokratie zudem transparenter werden.
Die Bürger der EU-Staaten können durch die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments direkt Einfluss nehmen. Seit 1979 wird es für fünf Jahre direkt gewählt. Die Wahlen erfolgen in den
Mitgliedsstaaten auf Grundlage der dort gültigen Wahlverfahren.
Der Rat der Europäischen Union legt eine Zeitspanne fest, in der die Wahlen in den jeweiligen Mitgliedsländern abgehalten werden müssen. Da in Großbritannien zum Beispiel die Wahllokale
traditionell an einem Donnerstag, in der Bundesrepublik hingegen an einem Sonntag geöffnet werden, erstreckt sich die Zeitspanne auf die Tage Donnerstag bis Sonntag.
In allen Mitgliedsländern wird in diesem Zeitraum nach dem Verhältniswahlrecht gewählt, auch wenn bei den Wahlen zum jeweiligen nationalen Parlament, wie in Großbritannien, eigentlich das
Mehrheitswahlrecht gilt. Eine Mindestschwellenklausel ist gestattet, sie darf aber nicht höher als fünf Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen sein.
Die 99 deutschen Abgeordneten werden von ihren Parteien in geschlossenen Landes- oder Bundeslisten aufgestellt. Die Wähler geben eine Stimme für eine gesamte Liste ab, können die Reihenfolge der
Kandidaten aber nicht verändern. Aktiv wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger, die am Wahltag das Wahlrecht zum deutschen Bundestag besitzen.
Anders als bei den Bundestagswahlen sind auch Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedsstaats wahlberechtigt, wenn sie älter als 18 Jahre sind und bereits seit mehr als drei Monaten in
Deutschland einen festen Wohnsitz haben. Dieses gilt umgekehrt auch für Deutsche, die in anderen Mitgliedsländern wohnen. Allerdings müssen sich diese Wähler entscheiden, ob sie dieses Wahlrecht
in ihrem Herkunftsland oder dem Land ihres Wohnsitzes ausüben wollen. In der Bundesrepublik lebende Staatsangehörige anderer Mitgliedsländer sind anders als bei Wahlen auf nationalstaatlicher
Ebene auch wählbar.
Der Vertrag von Lissabon hat die europäische Bürgerinitiative eingeführt. Finden sich eine Million Bürger aus "einer erheblichen Anzahl" von Mitgliedsstaaten zur Unterstützung einer Initiative
zusammen, können sie die Kommission auffordern, neue politische Vorschläge zu einem bestimmten Thema zu unterbreiten. Diese müssen dann im Rat der Europäischen Union und im Europäischen Parlament
behandelt werden.
Auch Direktkontakt zu Europaabgeordneten ist möglich: Diese haben in ihren Wahlkreisen Büros und bieten beispielsweise häufig Bürgersprechstunden an.
Alle Bürger der Europäischen Union können darüber hinaus einen direkten Kontakt mit dem Europäischen Parlament aufnehmen. Sie können Bürgeranfragen stellen, Informationen abfragen oder Vorschläge
unterbreiten. Zu diesem Zweck gibt es unter anderem einen elektronischen Briefkasten. Alle Bürger haben das Recht, in ihrer Muttersprache eine Antwort zu erhalten, also in einer der 23
offiziellen Amtssprachen der Union (EG-Vertrag § 290).
Fühlen sich Bürger, Vereine oder Unternehmen durch die Verwaltungspraxis der Gemeinschaftsorgane benachteiligt, können sie bereits heute Beschwerden zu Missständen in den Organen der Union beim
Bürgerbeauftragten einreichen. Der oder die Bürgerbeauftragte (auch Ombudsmann) suchen dann in aller Regel einen für die Konfliktparteien annehmbaren Kompromiss.
Neben dem Bürgerbeauftragten können Bürger sich auch mittels Petitionen direkt an das Europäische Parlament wenden. Dieses gilt für die Fälle, in denen sich Bürger nicht durch Gemeinschaftsorgane
diskriminiert fühlen, sondern eine mögliche Verletzungen der Rechte durch einen Mitgliedsstaat oder lokale Gebietskörperschaften erfolgt ist.
Bürger können das EP per Petition auffordern, zu einer bestimmten Angelegenheit Stellung zu nehmen. Manche Petition fordert das EP auch auf, einen Gegenstand zu behandeln, der dann später mittels
eines Rechtsetzungsakts in sekundäres Gemeinschaftsrecht umgewandelt wird.
Bei einem festgestellten Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht kann das Europäische Parlament eine Klage gegen Organe oder Mitgliedsstaaten der EU vor dem Europäischen Gerichtshof erheben. Das EP
handelt hier nicht selbst als gerichtliche Instanz, eine von ihm angestrebte Klage hat aber eine erhebliche öffentliche Wirksamkeit. Die Petitionen bieten so eine Möglichkeit für die Bürger, auf
Missstände aufmerksam zu machen.
Die meisten eingehenden Petitionen betreffen Themen des Umweltschutzes, der sozialen Sicherheit, die Freizügigkeit innerhalb der EU oder Bereiche der Steuerharmonisierung. Unter bestimmten
Voraussetzungen können Bürger darüber hinaus Individualklagen beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg einreichen.
Eine weitere Möglichkeit, sich in Entscheidungsprozesse der EU einzubringen, ist organisierte Lobbyarbeit. Die Initiative Lobby Control schätzt, dass in Brüssel ca. 15.000 hauptberufliche
Lobbyisten tätig sind. Etwa 1.200 (Stand März 2009) haben sich offiziell auch im Register der Interessenvertreter registriert. In diesem Verzeichnis können Politiker, Bürger und andere
Interessierte auch online die registrierten Interessenvertreter suchen.
Lobbyismus ist nicht auf Versuche von Einflussnahme beschränkt, eine wichtige Aufgabe ist auch das so genannte Monitoring. Eine weitere Aufgabe der Interessenvertreter ist demnach, ihre Verbände
oder Unternehmen über die Prozesse der europäischen Politik zu informieren. Neben Interessenvertretern aus Wirtschaft und Unternehmen arbeitet eine große Anzahl der in Brüssel tätigen
Interessenvertreter auch für Gewerkschaften, Umweltorganisationen, Verbraucherschutzorganisationen und gemeinnützige Einrichtungen.
Der überwiegende Teil der Lobbyisten vertritt jedoch wirtschaftliche Interessen. Kritiker des organisierten Lobbyismus bemerken, dass eben dieses für ein Ungleichgewicht in der Vertretung
verantwortlich sei. Wirtschaftsunternehmen und Wirtschaftsverbände könnten die Kosten für eine Vertretung in Brüssel eher tragen als Nichtregierungsorganisationen oder Sozialverbände (Woll 2006).
Um dieses auszugleichen, unterstützen sowohl die Kommission als auch das Europäische Parlament die Bildung von Netzwerken oder Verbänden, die sich mit entwicklungspolitischen oder humanitären
Aufgaben befassen, sowie Umwelt- und Konsumentengruppen.
Insgesamt kann Lobbyismus zum Funktionieren der EU-Politik beitragen. Der im Mai 2008 im Europäischen Parlament vorgestellte Bericht zum Lobbyismus in der EU betont, dass Interessenvertreter
durchaus eine wichtige Rolle im pluralistischen Dialog spielen. Für die Abgeordneten stellen ihre Kompetenz und ihr Sachverstand eine Informationsquelle dar.
Deshalb sei ihr Zugang zu den Organen der EU von prinzipieller Wichtigkeit. Er müsse allerdings für die Abgeordneten, Mitarbeiter und die Bürger der EU nachvollziehbar sein.
Auch über die gewählten Volksvertreter im Deutschen Bundestag können Bundesbürger mittelbar an europäischer Politik partizipieren. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
(Europaausschuss) des Bundestags unterscheidet sich in mehreren Gesichtspunkten von anderen Ausschüssen des deutschen Parlaments. Zum einen ist er einer der wenigen Ausschüsse ohne "Spiegelbild"
in einem Regierungsressort, zum anderen wirken in ihm neben den 33 ordentlichen Mitgliedern auch 16 mitwirkungsberechtigte deutsche Mitglieder des Europäischen Parlaments mit.
Zwar werden europapolitische Fragestellungen aufgrund der gewachsenen Bedeutung der Gemeinschaft für die deutsche Politik auch in anderen Ausschüssen behandelt, aber insbesondere dient der
Europaausschuss der Erarbeitung der wichtigen Entscheidungsvorlagen zu europapolitischen Fragen im Parlament. Durch die oft öffentlichen Sitzungen trägt der Ausschuss auch zur Vergrößerung der
Transparenz europapolitischer Themen bei.
Das Europäische Parlament bietet selbst auch die Möglichkeit, an den Plenarsitzungen teilzunehmen. An allen drei Arbeitsorten in Brüssel, Straßburg und Luxemburg können Besuche, Besichtigungen
und die Teilnahme an wichtigen Veranstaltungen organisiert werden. Auch die Mitglieder des Europäischen Parlaments laden regelmäßig interessierte Gruppen ein, ihre Arbeit und die des Parlaments
kennen zu lernen. Sie stehen für ihre Wähler nach Terminabsprache auch für persönliche Gespräche bereit.
Diese Besuchsprogramme des EP und seiner Mitglieder können dabei helfen, mehr Aufmerksamkeit auf das Europäische Parlament zu ziehen und für ein stärkeres Engagement der Bürger zu
europapolitischen Themen zu werben.
Quelle:
Links:
- Der Europäische Bürgerbeauftragte: Studie des Europäischen Parlaments
"EU-Lobbyismus im Blickpunkt"
-
Europäisches Parlament, Informationsbüro für Deutschland: Besuch im Parlament
- Europäisches Parlament, Informationsbüro für Deutschland:
Datenbanken der Europäischen Union
- Woll, Cornelia: Herrschaft der Lobbyisten in der Europäischen
Union?
In: Aus Politik und Zeitgeschichte, Nr. 15 - 16, 2006, S. 33 - 38.
-
Platzer, Hans-Wolfgang: Interessenverbände und europäischer Lobbyismus
In Weidenfeld, Werner (Hg.), Die Europäische Union. Politisches System und Politikbereiche,
Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2008, S. 187 - 205.

