Bundestag Beispiele für Aufgaben und Arbeitsweisen
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1. Allgemeines
Der Bundestag ist eine Mischform aus Arbeitsparlament und Redeparlament. Im Plenum finden richtungsweisende politische Debatten statt. Und "hinter den Kulissen" arbeiten die
Ausschüsse.
Die Vollversammlung aller Abgeordneten des Deutschen Bundestags nennt man Plenum. In den Plenarsitzungen finden die öffentlichkeitswirksamen Auseinandersetzungen statt. Diese
Parlamentsdebatten dienen vor allem dazu, die Wähler über die verschiedenen Positionen der im Bundestag vertretenen Parteien zu informieren. Rederecht haben alle Abgeordneten sowie Mitglieder der
Bundesregierung und des Bundesrates. Zu besonderen Anlässen dürfen auch hohe Staatsgäste im Plenarsaal sprechen.
Die Dauer einer Debatte wird vom Ältestenrat festgesetzt. Wie viel Redezeit dabei die einzelnen Fraktionen enthalten, wird von deren Größe bestimmt: Je größer eine Fraktion,
desto mehr Redeminuten stehen ihr zu. Welche Politiker sprechen dürfen, legen die Fraktionen selbst fest. Der Verlauf folgt dem Prinzip von Rede und Gegenrede: auf eine bestimmte Position soll
eine abweichende Meinung folgen. Mitglieder der Bundesregierung und des Bundesrats dürfen jederzeit im Plenum das Wort ergreifen.
Das Plenum nimmt wichtige Kontrollrechte des Parlaments wahr: In aktuellen Stunden, großen Anfragen, Regierungsbefragungen und Fragestunden befassen sich die Abgeordneten mit
aktuellen Themen oder fordern mündliche Stellungnahmen der Bundesregierung ein.
Im Plenum wird schließlich auch über Gesetzesvorlagen abgestimmt. Der Bundestag ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Abgeordneten anwesend ist. Im Vorfeld einer
Abstimmung haben die einzelnen Fraktionen meist bereits beschlossen, wie sie sich im Plenum verhalten wollen. In der Regel halten sich die Fraktionsmitglieder an den
Mehrheitsbeschluss ihrer Fraktion (Fraktionsdisziplin). Allerdings kann kein Abgeordneter dazu gezwungen werden. Über Gesetze wird im Bundestag immer offen abgestimmt
Reichtagsgebäude Vorderansicht.
In den Ausschüssen können die Abgeordneten in kleinerer Runde die Gesetzesvorlagen diskutieren und den hinzugezogenen externen Sachverständigen zuhören. Die Fraktionen entsenden
die Experten unter ihren Abgeordneten in die Ausschüsse. Dieses geschieht entsprechend ihren Kräfteverhältnissen im Parlament. Die Ausschüsse erarbeiten die Vorlagen, die anschließend dem Plenum
zur Abstimmung vorgelegt werden. Die anderen Fraktionsmitglieder werden durch ihre Vertreter in den Ausschüssen über die Vorlagen informiert und übernehmen häufig deren Rat.
Man unterscheidet zwischen den ständigen Ausschüssen und einer Anzahl von Ausschüssen, die nur im Bedarfsfall eine Rolle spielen. Diese werden wieder aufgelöst, nachdem sie ihre Aufgabe bewältigt
haben. Im Grundgesetz ist nur die Bildung von Ausschüssen für Angelegenheiten der Europäischen Union, auswärtige Angelegenheiten und für Verteidigung festgeschrieben. Für die Legislaturperiode
2005-2009 hatte der Bundestag 22 ständige Ausschüsse gebildet. Oft entsprechen die Ausschüsse den in der Regierung vertretenen Fachministerien. Der größte Ausschuss des Bundestages ist der
Haushaltsausschuss. Das Budget einer Bundesregierung wird durch das Parlament festgelegt. Der Haushaltsausschuss, der die Vorlage des Bundesfinanzministeriums berät, ist also sehr wichtig.
Eine Besonderheit stellt der Gemeinsame Ausschuss dar. Dieser 48 Mitglieder umfassende Ausschuss besteht zu zwei Dritteln aus Vertretern des Bundestages und zu einem Drittel aus
Mitgliedern des Bundesrates. Der Gemeinsame Ausschuss stellt eine Art Notparlament für den Fall dar, dass im Verteidigungsfall der Bundestag nicht rechtzeitig zusammentreten kann. Auch im
Vermittlungsausschuss ist der Bundesrat vertreten. Seine Aufgabe ist es, einen Kompromiss zwischen beiden Verfassungsorganen in den Fällen zu finden, in denen ein vom Bundestag verabschiedetes
Gesetz keine Zustimmung im Bundesrat erhält.
Der Petitionsausschuss hingegen ist der einzige Ausschuss des Parlaments, der sich nicht mit dem direkten parlamentarischen Arbeitsprozess beschäftigt, sondern eine Anlaufstelle
für die Bürger bildet. Das Grundgesetz garantiert die Möglichkeit der Beschwerde oder Eingabe an das Parlament als ein Grundrecht. Im Petitionsausschuss werden diese Eingaben geprüft und
bearbeitet. Manchmal kann seine Arbeit den Missstand bereits aufheben, in anderen Fällen kommt es zu einer Behandlung des Problems im Bundestag.
Das Parlament ist ebenfalls für die Gesetzgebung, die Verabschiedung des Haushalts und die Schaffung einer Regierung durch die Wahl des Bundeskanzlers zuständig. Eine weitere Hauptaufgabe ist die
Kontrolle der Exekutive. Hierzu dienen nicht zuletzt Untersuchungsausschüsse. Ein solcher Untersuchungsausschuss kann durch Antrag von einem Viertel der Abgeordneten erzwungen
werden. Diese in der Regel öffentlich tagenden Sonderausschüsse werden oft bei sehr kontroversen Missständen oder einem vermuteten Fehlverhalten staatlicher Stellen oder Personen (z.B. von
Abgeordneten, Regierungsmitgliedern oder Beamten) eingesetzt.
2. Links
Internetseite des Bundestags: www.bundestag.de
Quelle:
http://www.bpb.de/themen/2OURJ6,0,0,Aufgaben_des_Bundestages.html

