Als Geschäftsbrief wird die Briefform zwischen „Geschäftspartnern“ (Geschäft – Geschäft, aber auch Privatperson – Geschäft und umgekehrt) bezeichnet. Es gibt zwei verschiedene DIN-Normen, die Anwendung finden:
1. DIN 5008:
legt Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung fest. Sie gehört zu den grundlegenden Normen für Arbeiten im Büro- und Verwaltungsbereich. Folgende Briefbausteine finden dabei
Verwendung:
* Absenderangaben,
* Kalenderdatum,
* Empfängerdaten,
* Betreff,
* Anrede,
* Text,
* Schlussformel („Gruß“),
* Unterschrift,
* Anlagenvermerk,
* Verteilervermerk und
* das Postskriptum
2. DIN 676:
findet bei der Gestaltung eines Geschäftsbriefes Verwendung. Dort sind genaue Maßangaben für die DIN-gerechte Aufteilung von DIN-A4-Seiten angegeben. Gemeint ist das Briefbogen-Layout, das in der
Regel durch einen Grafiker oder Mediengestalter erstellt wird und als Vordruck im Offsetdruck oder Digitaldruck vorproduziert wird, damit mit diesen Geschäftsbriefbogen anschließend ein Brief
nach DIN 5008 erstellt werden kann.
Es gibt zwei verschiedene Formblätter (A und B):
A für Geschäftsbriefe mit kleinem Briefkopf
B für Geschäftsbriefe mit erweitertem Briefkopf
Die Hauptbestandteile für das Layout nach DIN 676 sind:
* ganz oben Briefkopf (Name und ggf. Logografie des Absenders),
* Fensterzeile mit Anschrift, die im Briefkuvert-Fenster später erscheint,
* Falzmarke (ein Brief wird von oben gemessen auf 87 x 105 x 105 mm gefalzt),
* Lochmarke (in der Mitte des Briefbogens am linken Rand auf 148,5 mm)
* ganz unten die Fußzeile bzw. den Brieffuß (mit Geschäftsangaben, z. B. HR-Nummer, Geschäftsführer oder Kontoverbindung).
* außerdem ist grundsätzlich auch eine freie Gestaltung erlaubt, die die Funktionalität nicht einschränken soll. Dies sollte nur sehr dezent eingesetzt werden. Ein
Geschäftsbriefbogen darf nicht als Werbeflyer missbraucht werden.